Warum brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten – und was macht der eigentlich?

Bestellpflicht prüfen, Meldung erledigen, Jahresbericht erstellen – intern oder als externe Bestellung.

Ein paar Paletten Farbe, Reinigungsmittel oder Akkus.

Und Ihr Betrieb ist plötzlich Absender im Sinne der Gefahrgutvorschrift.

Wann besteht eine Bestellpflicht?

Das zuständige Bundesministerium formuliert es so: Unternehmen, die nach ADR, RID oder ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater zu benennen. Ausgenommen ist nur das Entladen am endgültigen Bestimmungsort.

Viele Unternehmen entdecken das Thema erst bei der ersten Kontrolle. Wer die Bestellpflicht nicht auf dem Schirm hat, riskiert Strafen, Haftungsfragen und stehengebliebene Sendungen.

Tätigkeit
Versenden
Auch Unternehmen, die lediglich als Absender beteiligt sind, sind seit 31.12.2022 erfasst
Tätigkeit
Befördern
Mit oder ohne eigenen Fuhrpark
Tätigkeit
Befüllen
Tanks, Container, lose Schüttung
Tätigkeit
Verpacken
Einfüllen in Verpackungen, Großverpackungen und IBC
Tätigkeit
Beladen
Verpackte Güter, Kleincontainer, ortsbewegliche Tanks
Tätigkeit
Entladen
Außer am endgültigen Bestimmungsort

Ob für Ihr Unternehmen tatsächlich eine Bestellpflicht besteht, hängt von den konkreten Tätigkeiten und den anwendbaren Ausnahmen ab – etwa der 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 oder den Vorschriften für begrenzte Mengen. Diese Prüfung übernehmen wir gerne für Sie.

Was ein Gefahrgutbeauftragter leistet

Er sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften einhält und Transporte sicher, effizient und rechtskonform ablaufen.
Beratung
Zu allen Fragen rund um ADR (Straße), IMDG-Code (See) und IATA-DGR (Luft)

Umsetzung
Unterstützung bei gesetzlichen Anforderungen im Tagesgeschäft

Schulung
Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach ihren jeweiligen Beteiligtenfunktionen

Jahresbericht
Erstellung des vorgeschriebenen Berichts

Risiko
Weniger Haftungsrisiken, Strafen und Transportverzögerungen

Alle Verkehrsträger
Auch dort, wo kein Gefahrgutbeauftragter vorgeschrieben ist

Vorgeschrieben für die Straße.
Gebraucht auf der ganzen Kette.

Die Bestellpflicht ergibt sich aus ADR, RID und ADN – also Straße, Schiene und Binnenschifffahrt. Für See- und Luftfracht gibt es sie in dieser Form nicht.

In der Praxis läuft eine Lieferkette aber selten über nur einen Verkehrsträger. Wir beraten Sie deshalb für alle Verkehrsträger – auch dort, wo die Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation genauso streng, aber nicht an einen Beauftragten geknüpft sind.

Intern oder extern? Und was zu melden ist

Ein Gefahrgutbeauftragter muss kein Beschäftigter Ihres Unternehmens sein. Für KMU ist die externe Bestellung oft der pragmatischere Weg: keine eigene Personalkapazität, niemand muss auf Schulung und Prüfung.

1
2
3
Benennen
Qualifizierte Person mit deren Zustimmung bestellen – intern oder extern
Melden
Binnen eines Monats an das Ministerium: Name, Geburtsdatum, Ausstellungsstaat und Nummer des Schulungsnachweises, Funktionsdauer, allfällige Einschränkungen
Aktuell halten
Laut BMIMI sind Änderungen und Abmeldungen bekanntzugeben – bei bloßer Verlängerung des Schulungsnachweises ist keine Meldung erforderlich

Für die Meldung stellt das BMIMI ein Formular bereit. Kosten entstehen dafür keine.
Betrifft die Bestellpflicht Ihr Unternehmen?
Wir prüfen das für Sie – und übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten, inklusive Meldung, Jahresbericht und Mitarbeiterschulung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die geltenden Gesetzeswerke in ihrer aktuellen Fassung.
© DG Solutions · Gefahrgut-Verpackung, Versenden und Consulting

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