Lithium-Batterien versenden: Die vier Fragen, die über Ihre Verpackung entscheiden
Geprüfte Verpackungen mit UN-Baumusterprüfcodes, für ADR, RID, IMDG und IATA.
Dieselbe Batterie, drei Regelwerke.
Auf der Straße fast formlos. Als lose Batterie im Passagierflugzeug komplett verboten.
Wann besteht eine Bestellpflicht?
Das zuständige Bundesministerium formuliert es so: Unternehmen, die nach ADR, RID oder ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen, haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater zu benennen. Ausgenommen ist nur das Entladen am endgültigen Bestimmungsort.
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Sekundärzellen · wiederaufladbar
UN 3480
Lithium-Ionen-Batterien
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Sekundärzellen · wiederaufladbar
UN 3481
Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen bzw. mit Ausrüstungen verpackt
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Primärzellen · nicht wiederaufladbar
UN 3090
Lithium-Metall-Batterien
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Primärzellen · nicht wiederaufladbar
UN 3091
Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen bzw. mit Ausrüstungen verpackt
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| Lithium-Ionen | Nennenergie in Wattstunden je Zelle bzw. je Batterie | 20 Wh / 100 Wh |
| Lithium-Metall | Lithiumgehalt je Zelle bzw. je Batterie | 1 g / 2 g |
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AUF ODER UNTER DER SCHWELLE
Sondervorschrift 188
VERPACKUNG
Feste, widerstandsfähige Außenverpackung
GRENZE JE VERSANDSTÜCK
30 kg brutto
DOKUMENTATION
Keine vorgeschrieben – wir empfehlen dennoch den Vermerk „Transport gemäß SV 188“
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ÜBER DER SCHWELLE
Volltransport
VERPACKUNG
UN-geprüft – keiner Verpackungsgruppe zugeordnet, muss aber den Prüfanforderungen der VG II entsprechen (X oder Y)
MENGE JE VERSANDSTÜCK
Keine starre Obergrenze – Nettomasse je Verpackungsanweisung; darüber gelten die Bedingungen nach ADR 4.1.3.3
DOKUMENTATION
ADR-Beförderungspapier bzw. IMO-Erklärung
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Straße & See
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Im Volltransport keine starre Obergrenze je Versandstück – maßgeblich ist die Nettomasse der Verpackungsanweisung, darüber greift ADR 4.1.3.3. Unter SV 188: 30 kg brutto.
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30 kg unter SV 188
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Luft, PI 965
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Lose Batterien ohne Gerät sind im Passagierflugzeug verboten.
Im reinen Frachtflugzeug (CAO) 35 kg netto nach Teil IA, 10 kg netto nach Teil IB – jeweils mit DGD und maximal 30 % Ladezustand. Bei Section-II-Sendungen ist das Batterie-Abfertigungskennzeichen anzubringen. |
PAX verboten
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Unsere Empfehlung zur SV 188: Auch wenn auf Straße und See keine Beförderungsdokumentation vorgeschrieben ist, sollten Sie die Anwendung der Sondervorschrift schriftlich dokumentieren und dem Fahrer in nachweisbarer Form übergeben. Das geht über die ADR-Pflicht hinaus, erspart aber Diskussionen bei der Kontrolle – und für den Seeweg verlangen Reedereien ohnehin fast immer Papiere.
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