DGD, IMO-Erklärung oder CMR-Vermerk: Welches Papier braucht welcher Verkehrsträger?
Wir erstellen die erforderlichen Gefahrgutdokumente für die jeweiligen Verkehrsträger – und unterfertigen sie.
LKW zum Hafen, Schiff, Weitertransport.
Drei Streckenabschnitte, drei Regelwerke, drei verschiedene Papiere.
Fehlt das richtige Dokument, steht die Ware. Fehlt es auf der Straße, ist das nach dem GGBG sogar ein schwerer Mangel der Kategorie I – mit einem Strafrahmen ab 750 Euro.
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Straße · ADR
Beförderungspapier
Nach ADR 5.4.1, mit fester Angabenfolge:
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See · IMDG
IMO-Erklärung
Tritt an die Stelle des ADR-Beförderungspapiers. Bei Seebeförderung kommt das Fahrzeug- bzw. Containerpackzertifikat dazu, das in der Beförderungseinheit mitzuführen ist.
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Luft · IATA-DGR
DGD
Die Dangerous Goods Declaration wird für die anspruchsvolleren Abschnitte verlangt, etwa PI 965 Teil IA und IB oder PI 968 Teil IA und IB.
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Beispiel Beförderungspapier: UN 1098 Allylalkohol, 6.1(3), I, (C/D) – die Angaben a), b), c), d) und k) müssen in dieser Reihenfolge stehen, der Rest ist frei wählbar.
Wechselt die Kette den Verkehrsträger: Wurde nach anderen Verpackungsvorschriften als dem ADR verpackt – etwa nach IATA oder IMDG –, gehört in das Beförderungspapier der Vermerk „Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1“.
Wer unterschreibt, steht auch dafür gerade.
Das Erstellen einer DGD ist keine Aufgabe, die man nebenbei übernimmt – sie erfordert eine gültige Gefahrgutausbildung für den betreffenden Verkehrsträger.
Als Gefahrgutbeauftragte nach ADR, RID, IMDG und IATA erstellen wir die erforderlichen Dokumente für den jeweiligen Verkehrsträger und unterfertigen diese – und übernehmen in diesem Fall für die Dokumentation die Haftung. Wenn Sie selbst berechtigt sind, Dokumente zu erstellen, prüfen wir sie gerne auf Richtigkeit nach den aktuellen Vorschriften.
Sprache, Form und Anzahl
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Sprache
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In der Sprache des Versandlandes – und, falls das nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, zusätzlich in einer dieser drei Sprachen
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ADR 5.4.1
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Form
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Eine elektronische Fassung ist zulässig; die Angaben können auf mehrere Papiere verteilt sein
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ADR 5.4.1
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Anzahl
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Passt eine Sendung nicht in eine Beförderungseinheit, sind mindestens so viele getrennte Papiere oder Kopien auszufertigen wie beladene Einheiten
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ADR 5.4.1
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Beförderungspapier, IMO-Erklärung oder DGD?
Wir erstellen, unterfertigen und prüfen Ihre Gefahrgutdokumente für alle Verkehrsträger – inklusive Haftungsübernahme für die Dokumentation.
oder anrufen: +43 (0) 1 2440710
Dieser Beitrag gibt die Vorschriften auszugsweise und sinngemäß wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindlich sind ausschließlich die geltenden Gesetzeswerke in ihrer aktuellen Fassung.
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